Vermittlungsinfos


Ablauf zur Vermittlung


Alle vorgestellten Tiere befinden sich bei uns und/oder bei unseren Helfern in Pflege. Sie leben teilweise mit Familienanschluss, wodurch die Betreuer die Tiere sehr gut kennenlernen. Sollte eines unserer Schützlinge Ihr Interesse geweckt haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Ansprechpartner für alle vorgestellten Tiere:

Karin Pötter

Telefon: 0 23 88/800 – 501

E-mail: karin.poetter@freenet.de

oder besser, Sie nutzen das „Tiervermittlungs-Formular“, so können wir uns schon vorab einen genauen Eindruck von Ihnen, Ihrer Wohnsituation und des in Frage kommenden Tieres machen.

Wenn Ihre Vorstellungen und Wohnsituation mit den Bedürfnissen Ihres „Wunschtieres“ übereinstimmen, dann stünde einem unverbindlichen Besuch auf der Pflegestelle nichts entgegen. Bitte besuchen Sie die Pflegestelle möglichst mit all den Familienmitgliedern, die auch später mit dem Tier zusammenleben werden! Dies ist uns sehr wichtig, da im Falle der Vermittlung jedes Familienmitglied mit dem Tier gut auskommen muss. Ihren Besuch auf der oder den Pflegestellen betrachten wir als erstes persönliches und unverbindliches Kennenlernen. Aus diesem Grund werden Sie das Tier nicht sofort mitnehmen können, sondern wir werden Sie bitten noch einmal intensiv über die Adoption des Tieres nachzudenken. Eine Katze kann bis zu 20 Jahre alt werden! Sie treffen also eine sehr langfristige Entscheidung, die gut überlegt sein will. Wenn Sie nach ein oder zwei Tagen mit etwas Distanz zu dem Besuch auf der Pflegestelle weiterhin von dem Tier/den Tieren begeistert sind, dann steht einer Vermittlung nichts mehr im Wege.

Bei dem Zustandekommen einer Vermittlung werden unsere Pflegestellen Ihnen das Tier persönlich überbringen. So können wir uns ein genaues Bild von dem Neuen Zuhause machen und Ihnen gleichzeitig noch einige Tipps geben, damit sich Ihr neuer Mitbewohner richtig gut einleben kann. In der Regel vermitteln wir unsere Tiere im Umkreis von maximal 50 km um Hamm bzw. Dortmund, da ansonst der organisatorische und finanzielle Aufwand für uns, als private Tierschutzorganisation, zu groß wäre. Alle in der Vermittlung befindlichen Tiere werden nur mit einem Tierschutzvertrag und gegen Entrichtung einer Schutzgebühr abgegeben.

Rabatt Tierpension

Alle Katzen, die ab dem Jahr 2011 über den Verein "Hilfe für Katzen in Not e. V." und seiner angeschlossenen Pflegestellen vermittelt werden, erhalten bei Unterbringung in der "Katzenpension Buchenhof" einen lebenslangen Rabatt in Höhe von 10 % auf den jeweiligen Gesamtpreis.


Freilaufkatzen

Bei der Vermittlung von Katzen mit Freigang achten wir sehr genau auf eine geeignete, katzenfreundliche Umgebung. Die Interessenten sollten in einer nicht zu dicht bebauten Umgebung wohnen, die Zufahrt zu dem Haus sollte so wenig wie möglich befahren sein und natürlich sollte sich eine stark befahrene Straße nicht in unmittelbarer Nähe des neuen Zuhauses befinden. Wir vermitteln grundsätzlich keine Freigänger an stark befahrene Straßen, auch wenn z.B. hinter dem Haus weitläufige Felder oder Wälder angrenzen. Bitte bedenken Sie, dass Katzen die als Freigänger vermittelt werden, ebenfalls Familienanschluss benötigen. Wir erwarten daher von den Interessenten für Freigängerkatzen, dass die Tiere selbstbestimmt im Haus leben dürfen und dem Tier Freigang nach seinem Belieben gewährt wird. Grundsätzlich müssen auch Katzen mit Freigang täglich mit ausreichend Futter versorgt werden. In der Regel sind Freigänger nicht in der Lage, sich vollständig selber mit Beute zu versorgen.
Für unsere Pflegestellen ist es einfacher, sich die Umgebung der Interessenten vorzustellen, wenn diese beim ersten Besuchstermin einige Fotos mitbringen. Freigängerkatzen sollten unbedingt gechipt und tätowiert werden. Vergessen Sie bitte nicht, die Tiere nach der Tätowierung bzw. nach dem Chipen auch registrieren zu lassen!!! Bei vielen Tierschützern haben gechipte oder auch tätowierte Tiere Unterschlupf gefunden, bei denen wegen der fehlenden Registrierung der Besitzer nicht ermittelt werden kann. Die Registrierung kann beim Deutschen Haustierregister und / oder bei TASSO kostenlos und zu jeder Zeit durchgeführt werden.

Sollte Ihnen eine Katze entlaufen sein, dann wenden Sie sich bitte umgehend an folgende Organisationen: TASSO, Deutsches Haustierregister und www.katzensuchdienst.de und an die örtlichen Tierschutzorganisationen.


Schutzgebühr

Bei unsere Vermittlungsarbeit werden wir immer wieder angesprochen, warum wir eine Schutzgebühr erheben und das es bei vielen Bauernhöfen in der Umgebung Kätzchen zu verschenken gibt.

Leider gibt es nicht nur "nette" Leute mit guten Absichten auf die wir bei der Vermittlung von Tieren stoßen. Trotz intensiver Gespräche mit den Interessenten können wir immer nur das beurteilen, was uns ein Interessent freiwillig erzählt bzw. was er bereit ist zu zeigen. Neben den vielen Leuten, die ein Tier aus dem Tierschutz in sehr guter Absicht übernehmen möchten, gibt es auch immer wieder Anfragen von Interessenten, die kriminelle Absichten verfolgen. Wir denken hier beispielsweise an Tierhändler, die Versuchstiere für Labore suchen oder an Händler, die die Tier in die pelzverarbeitende Industrie verkaufen. Vor solchen Leuten müssen wir uns und unsere Tiere schützen, indem wir eine Gebühr auf die Tiere erheben. Auf diese Weise ist es für den Personenkreis mit kriminellen Absichten unwirtschaftlich, ein Tier aus dem Tierschutz zu übernehmen. Dem Bauern, der sein Kätzchen verschenkt, hingegen ist es in der Regel egal, was mit den Tieren geschieht. Teilweise werden die überzähligen Kätzchen auch von den Bauern selber getötet.

Die Schutzgebühr erfüllt jedoch auch den Zweck, uns privaten Tierschützern die Auslagen für Tierarztkosten zumindest zu einem kleinen Teil zu ersetzen. Häufig haben wir, bevor wir ein Kätzchen impfen lassen, schon eine Menge Maßnahmen ergriffen, bei denen wir tief in die Geldbörse greifen mussten. Ganz selten ist ein Tier mal so richtig gesund und muss nicht behandelt werden.


Gelder, die wir durch die Erhebung der Schutzgebühr einnehmen, verwenden wir ausschließlich für die Tierschutzarbeit. Wir bezahlen davon Kastrationsaktionen von wilden Katzen sowie das benötigte Fressen für die Futterstellen und die Schützlinge auf den Pflegestellen. Zudem wird das Geld verwendet, um die anfallenden Tierarztkosten zu begleichen.

Die Höhe der Schutzgebühr richtet sich nach den Vorleistungen, die von uns bereits erbracht wurden. So verlangen wir beispielsweise für eine bereits geimpfte und kastrierte Katze eine höhere Schutzgebühr, als für ein noch nicht kastriertes Tier. Die Höhe der Schutzgebühr kann im jeweiligen Fall erfragt werden.